Im Rahmen der Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 sehen sich Unternehmen nicht nur der Herausforderung gegenüber, umfangreiche Informationen zu ihren Leasingverträgen zu erheben und fortlaufend zu aktualisieren. Der Standard verlangt zudem die Diskontierung der Leasingverpflichtungen, die in vielen Fällen anhand des Grenzfremdkapitalzinssatzes erfolgt (IFRS 16.26). Dieser reflektiert den Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für eine vergleichbare Laufzeit und unter ähnlichen Sicherheiten jene finanziellen Mittel zu erhalten, die für die Beschaffung eines Vermögenswertes mit einem dem Nutzungsrecht entsprechenden Wert erforderlich wären (IFRS 16.A).
Die Grenzfremdkapitalzinssätze können auch ein zentraler Bestandteil der Finanzplanung und der Bewertung von Investitionsentscheidungen sein. Sie geben an, welche zusätzlichen Finanzierungskosten ein Unternehmen für die Aufnahme von weiterem Fremdkapital trägt und dienen als wichtige Entscheidungsgrundlage für Investitionen, Kapitalstrukturplanungen sowie für die Bewertung von Finanzierungsoptionen.
Das IfK ermittelt die individuellen Grenzfremdkapitalzinssätze für Ihr Unternehmen und etwaige in- und ausländische Tochterunternehmen auf Basis anerkannter Methoden und aus aktuellen Kapitalmarktdaten. Selbstverständlich wird eine ausführliche Dokumentation mitsamt der getroffenen Annahmen, verwendeten Datenquellen sowie der angewandten finanzmathematischen oder statistischen Modelle zur Verfügung gestellt.
Konzeptionelle Herangehensweise:
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Seit der Einführung des IFRS 16 zur Leasingbilanzierung sind IFRS-Anwender dazu angehalten, sich regelmäßig mit der Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes auseinanderzusetzen. Gemäß IFRS 16.26 ist dieser Zinssatz für die Diskontierung der erwarteten Leasingzahlungen heranzuziehen, sofern der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende implizite Zinssatz nicht bekannt ist. Der Grenzfremdkapitalzinssatz wird in IFRS 16: Anhang A als jener Zinssatz definiert,“ den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde.“
Zur Ableitung des Grenzfremdkapitalzinssatzes bietet sich eine aus der Kapitalmarkttheorie hergeleitete Herangehensweise an, die die in IFRS 16: Anhang A genannten zentralen Kriterien „Laufzeit“, „Sicherheit“, „Wert“ und „wirtschaftliches Umfeld“ in die Betrachtung einschließt. Dieser „Built-up-Approach“ hat sich in der Praxis bereits etabliert und umfasst vier Komponenten, in denen die einzelnen Kriterien aufgehen:
- Referenzzinssatz: wirtschaftliches Umfeld (Währung), Laufzeit
- Unternehmensspezifisches Risiko: wirtschaftliches Umfeld (Branche), Wert bzw. Verschuldung
- Risiko des Vermögenswerts: Sicherheit
- Länderrisiko: wirtschaftliches Umfeld (Währung)
Referenzzinssatz
Bei der Ermittlung eines Referenzzinssatzes wird regelhaft auf die Verzinsung von Anleihen mit hoher Bonität aus demselben Währungsraum zurückgegriffen, da diese das wirtschaftliche Umfeld adäquat widerspiegeln. Anleihen eignen sich aufgrund der Tatsache, dass mit der Schätzung von Zinsstrukturkurven der Laufzeit- oder Durationsäquivalenz des Referenzzinssatzes zum Leasingverhältnis Rechnung getragen werden kann. In Bezug auf die Laufzeit gilt zu beachten, dass Zinsstrukturkurven regelhaft auf Basis von Nullkuponanleihen geschätzt werden. Nullkuponanleihen zeichnen sich dadurch aus, dass laufende Zinszahlungen nicht stattfinden. Vielmehr liegt ihr Zeitwert vor Fälligkeit zuweilen unter ihrem Nennwert, sodass die Verzinsung der Anleihe implizit erfolgt. Ein Vergleich zwischen der Laufzeit von Leasingverhältnissen mit regelmäßigen Zahlungen und der Fälligkeit einer Nullkuponanleihe scheint angesichts der auseinanderfallenden Zahlungskonsequenzen nicht sachgerecht. Stattdessen wird in der Literatur vorgeschlagen, zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes auf einen durationskongruenten Referenzzins zurückzugreifen.
Unternehmensspezifisches Risiko
Das unternehmensspezifische Risiko ergibt sich sodann aus der Effektivverzinsung öffentlich gehandelter, unbesicherter Unternehmensanleihen derselben Risikoklasse – hierzu wird das entsprechende Rating des Unternehmens herangezogen. Die Effektivverzinsung ist als Summe des Referenzzinssatzes und einer Risikoprämie (credit spread) zu verstehen und wird durch lineare Interpolation auf Basis des Anleihekurses, der Kuponzahlungen und des Nennwerts näherungsweise bestimmt. Die Vergleichsanleihe muss neben der Einordnung in dieselbe Rating-Klasse eine weitere Voraussetzung erfüllen: Sie muss durationskongruent zum Leasingverhältnis sein. Der Vergleich durationskongruenter Investitionsobjekte eignet sich aufgrund der Tatsache, dass die Zinssensitivitäten der Objekte identisch sind und die dem credit spread zugrunde liegenden Renditeunterschiede ausschließlich auf Unterschiede in der Ausstattung und in der Kreditqualität zurückgeführt werden. Marktzinsänderungen haben keine Auswirkungen auf die Höhe des credit spread. Entsprechend ist die Berechnung des credit spread über den Vergleich zweier Anlagemöglichkeiten mit gleicher Duration der Berechnung auf Basis zweier laufzeitkongruenter Investitionsobjekte vorzuziehen (Quelle: Pape/Schlecker (2009): Berechnung des Credit Spreads, Finanzbetrieb 10/2008).
Risiko des Vermögenswerts
Angesichts der Tatsache, dass die Kreditrisikoaufschläge auf Basis unbesicherter, erstrangiger Unternehmensanleihen berechnet werden und Leasingverhältnisse in der Regel durch das zugrundeliegende Leasingobjekt vollbesichert sind, erfolgt eine Anpassung der eingangs ermittelten Risikoaufschläge. Hier findet die Qualität der Besicherung durch das zugrunde liegende Leasingobjekt und die Fähigkeit des Leasinggebers, im Falle eines Zahlungsausfalls einen Liquidationserlös aus der Verwertung des Leasingobjekts zu erzielen, Berücksichtigung.
Länderrisiko
In der Bewertungspraxis finden Länderrisikoprämien vermehrt Berücksichtigung bei der Bestimmung von Kapitalisierungszinssätzen, sofern der Referenzzins des jeweiligen Landes bzw. Währungsraums Risiken, die das wirtschaftliche Umfeld betreffen, nicht adäquat widerspiegeln kann. Diese Vermutung gilt insbesondere für aufstrebende Märkte. Als in der Literatur diskutiertes und weitgehend anerkanntes Verfahren zur Einpreisung derartiger Risiken gelten die von Damodaran ermittelten Länderrisikoprämien (country risk premiums, CRP) als Aufschlag auf Anleihen aus einem Währungsraum mit höchster Bonität (Quelle: Kruschwitz/Löffler/Mandl (2011): Damodarans Country Risk Premium – und was davon zu halten ist, WPg 4/2011).